Wer  sich mit der Geschichte beschäftigt, ist auf Spuren angewiesen, die  unsere Vorfahren hinterlassen haben. In wenigen anderen Orten laufen diese  Spuren so kreuz und quer und trotzdem  so  gesondert neben einander her wie in Tennenbronn. Die Teilung in einen  hornbergischen, schrambergischen und einen St.Georgischen Stab, welche in der Tennenbronner Vergangenheit eine so wichtige Rolle gespielt hat, macht es notwendig, dass der an der Tennenbronner Geschichte Interessierte Leser, je nachdem mit  welchem Teil Tennenbronns er sich beschäftigt, in unterschiedlicher Richtung suchen muss.

Eine wichtige  Quelle für  die Vergangenheit der ehemals schrambergischen Höfe  (ab 1810  „Katholisch Tennenbronn“) ist das  sogenannte  „Urbar des Rochus  Merz“.

Rochus Merz von Staffelfelden, ein in der vorderösterreichischen Verwaltung tätiger elsässischer Beamter, kaufte mit Vertrag vom 20. April 1547 die reichsunmittelbare Herrschaft Schramberg von den Herren von Landenberg und modernisierte sie mit den  Mitteln der Verwaltung. Gleich nach dem Erwerb der Herrschaft  ließ er eine Art Lagerbuch, das Merzsche Urbar anfertigen. Darin wird  das Herrschaftsgebiet des Rochus Merz beschrieben und es werden alle nach Schramberg gehörigen Lehen samt den jeweils daraus zu leistenden Abgaben aufgeführt.

Seite aus dem Urbar des Rochus Merz
Seite aus dem Urbar des Rochus Merz

Für das „Amt Tennenbronn“ merkt das Urbar an, dass nur ein Teil der Tennenbronner Höfe  zum Schramberger Herrschaftsgebiet gehören, nämlich die Höfe auf dem Ramstein, im Gersbach, im  „Burbach“ (Purpen), im „Kalchofen“, dazu  jeweils ein Teil der Höfe  „im Thennenbronn“ (Dorf),  in der Lehwies, im Eichbach, im Schwarzenbach, in der Unterschiltach, am Langenberg und auf der Hub.  Im Anschluss an den allgemeinen Teil folgt eine Liste  der einzelnen Höfe mit den Namen ihrer  Besitzer  und den  Angaben, welche Verpflichtungen die Hofbesitzer der Herrschaft gegenüber haben. Es sind ungefähr 25 Höfe. Die Angaben über die Gesamtzahl der Schramberger Höfe in Tennenbronn schwanken, weil  einige der genannten Lehensnehmer mehrere Höfe  besitzen. In späteren Abschriften des Merzschen Urbars wird bei jedem der genannten Güter nicht nur der ursprüngliche, sondern es werden auch die jeweils nachfolgenden Hofbesitzer aufgeführt. Als Beispiel für die Darstellung im Merzschen Urbar sei die Aufstellung für das sogenannte „Hannß -Pfosten-Lehen  im Thennenbronnen“, den heutigen Wiesenbauernhof  angeführt.

„Von Hannß Pfosten Lehen, so vor Georg Pfost uff dem Berg  inn hat
14 Schilling Heller, zween Schöffel Haber  und einen Fall.
Gibt jetzt Justin  auf dem Berg im Thennenbronnen
gibt jetzt Otmar Schuhmacher
gibt jetzt Hans Schuhmacher
gibt jetzt Melchior Schuhmacher sein Sohn“.

Das Urbar des Rochus Merz hatte für Tennenbronn bis zur Ablösung  der grund- und leibherrschaftlichen Abgaben  im Jahre 1806 Gültigkeit.

Gruppe Heimtahaus Tennenbronn – Alfred Kunz