Lagerbuch über den Stab Tennenbronn Amt Hornberg
Das Hornberger Lagerbuch von 1716 ist das Verzeichnis über die Besitzrechte und die damit verbundenen Einkünfte, die in der Vergangenheit zu einer bestimmten Herrschaft oder Verwaltungseinheit gehörten. Es handelt sich um die Erneuerung eines älteren aus dem Jahr 1591 stammenden Lagerbuchs und enthält wie seine Vorgänger detaillierte Informationen über die Eigentumsverhältnisse der alten Bauernhöfe im württembergischen Teil des Stabs Tennenbronn (Namen, Hofgrößen, Grenzverläufe). Es fungierte als ein zentrales Dokument zur Klärung der Rechtsverhältnisse zwischen Herrschaft und Untertanen und war Grundlage einer geordneten Verwaltung. Synonym zum Begriff „Lagerbuch“ wurde im Mittelalter auch der Ausdruck „Urbar“ verwendet (siehe „Schramberger Urbar“). Für die Erforschung der Tennenbronner Hofgeschichten sind diese Bücher äußerst wertvoll.
In Württemberg gab es seit dem 15. Jahrhundert Lagerbücher. Sie wurden durch die Verwaltungsbeamten der einzelnen zum Herzogtum gehörenden Ämter angefertigt. Während das Original des Lagerbuchs in der Kellerey Hornberg aufbewahrt wurde, ging je eine Abschrift in die herzogliche Kammer nach Stuttgart und ein entsprechender Auszug des Lagerbuchs an den jeweiligen örtlichen Stabsvogt, der für das Eintreiben der Steuern verantwortlich war. Wenn sich die Besitzverhältnisse auf den Höfen änderten, wurde der Name des Hofbesitzers im Lagerbuch gestrichen und durch den des Nachfolgers ergänzt. Da es sich um gebundene Bücher handelte, war die Möglichkeit solcher Korrekturen begrenzt. Die Lagerbücher mußten von Zeit zu Zeit von Grund auf aktualisiert werden, was mit dem Begriff „Erneuerung“ bezeichnet wurde. Als früheste Version des Hornberger Lagerbuchs gilt das Güterverzeichnis von 1491. Umfassende Lagerbucherneuerungen fanden in den Jahren 1591 und 1716 statt.
Im Archiv des Tennenbronner Rathauses wurden bis 2012 je ein Exemplar der Ausgabe von 1591 und von 1716 aufbewahrt[1]. Die handgeschriebenen Volianten tragen den Titel: „Extractus der hochfürstlich – Wirtembergischen Kellerey Hornberg Lagerbuchs über den Stab Tennenbronn Hornberger Ambts “. Darin sind die jeweiligen Lehensnehmer im Stab Tennenbronn sowie deren Güter und Zinsabgaben genauestens vermerkt. Außerdem enthalten die Hofbeschreibungen Auszüge aus älteren Urkunden und allgemeine Angaben zu den geltenden Rechtsverhältnissen. Im Hornberger Lagerbuch „über den Stab Tennenbronn“ sind nur die Höfe, die dem Amt Hornberg, also einem Teil des sogenannten „gemeinsamen Stabs Tennenbronn“ zugehörten, erfasst. Die Höfe und Hofbesitzer des Tennenbronner Amtes Schramberg und des Klosteramtes St. Georgen werden im Hornberger Lagerbuch zwar erwähnt, aber nicht ausführlich beschrieben.

















