Wer sich mit der Geschichte beschäftigt, ist auf Spuren angewiesen, die unsere Vorfahren hinterlassen haben. In wenigen anderen Orten laufen diese Spuren so kreuz und quer und trotzdem so gesondert neben einander her wie in Tennenbronn. Die Teilung in einen hornbergischen, schrambergischen und einen St.Georgischen Stab, welche in der Tennenbronner Vergangenheit eine so wichtige Rolle gespielt hat, macht es notwendig, dass der an der Tennenbronner Geschichte Interessierte Leser, je nachdem mit welchem Teil Tennenbronns er sich beschäftigt, in unterschiedlicher Richtung suchen muss.
Eine wichtige Quelle für die Vergangenheit der ehemals schrambergischen Höfe (ab 1810 „Katholisch Tennenbronn“) ist das sogenannte „Urbar des Rochus Merz“.
Rochus Merz von Staffelfelden, ein in der vorderösterreichischen Verwaltung tätiger elsässischer Beamter, kaufte mit Vertrag vom 20. April 1547 die reichsunmittelbare Herrschaft Schramberg von den Herren von Landenberg und modernisierte sie mit den Mitteln der Verwaltung. Gleich nach dem Erwerb der Herrschaft ließ er eine Art Lagerbuch, das Merzsche Urbar anfertigen. Darin wird das Herrschaftsgebiet des Rochus Merz beschrieben und es werden alle nach Schramberg gehörigen Lehen samt den jeweils daraus zu leistenden Abgaben aufgeführt.
Für das „Amt Tennenbronn“ merkt das Urbar an, dass nur ein Teil der Tennenbronner Höfe zum Schramberger Herrschaftsgebiet gehören, nämlich die Höfe auf dem Ramstein, im Gersbach, im „Burbach“ (Purpen), im „Kalchofen“, dazu jeweils ein Teil der Höfe „im Thennenbronn“ (Dorf), in der Lehwies, im Eichbach, im Schwarzenbach, in der Unterschiltach, am Langenberg und auf der Hub. Im Anschluss an den allgemeinen Teil folgt eine Liste der einzelnen Höfe mit den Namen ihrer Besitzer und den Angaben, welche Verpflichtungen die Hofbesitzer der Herrschaft gegenüber haben. Es sind ungefähr 25 Höfe. Die Angaben über die Gesamtzahl der Schramberger Höfe in Tennenbronn schwanken, weil einige der genannten Lehensnehmer mehrere Höfe besitzen. In späteren Abschriften des Merzschen Urbars wird bei jedem der genannten Güter nicht nur der ursprüngliche, sondern es werden auch die jeweils nachfolgenden Hofbesitzer aufgeführt. Als Beispiel für die Darstellung im Merzschen Urbar sei die Aufstellung für das sogenannte „Hannß -Pfosten-Lehen im Thennenbronnen“, den heutigen Wiesenbauernhof angeführt.
„Von Hannß Pfosten Lehen, so vor Georg Pfost uff dem Berg inn hat
14 Schilling Heller, zween Schöffel Haber und einen Fall.
Gibt jetzt Justin auf dem Berg im Thennenbronnen
gibt jetzt Otmar Schuhmacher
gibt jetzt Hans Schuhmacher
gibt jetzt Melchior Schuhmacher sein Sohn“.
Das Urbar des Rochus Merz hatte für Tennenbronn bis zur Ablösung der grund- und leibherrschaftlichen Abgaben im Jahre 1806 Gültigkeit.
Gruppe Heimtahaus Tennenbronn – Alfred Kunz